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25. Januar 2024 | von Anika Rosche

Künstliche Intelligenz im Personalwesen

Künstliche Intelligenz (KI) und Large Language Modelle wie Chat GPT sind in aller Munde – nutzen Sie diese bereits bei sich im Unternehmen? Aufgrund des Datenschutzes sind zahlreiche Unternehmen noch sehr zurückhaltend in Bezug auf die Erlaubnis der Nutzung von KI. Dennoch kann niemand die Augen vor den aktuellen Entwicklungen verschließen. Überall wird diskutiert, inwiefern Angebote wie bspw. Chat GPT Fluch oder Segen für die Unternehmensprozesse sind – so auch im Personalbereich.

Interessante Anwendungsbereiche für KI im Personalwesen sind beispielsweise:

  • Beantwortung von Standardfragen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: wo heute Chatbots mit Inhalten befüllt werden, die sie automatisiert wiedergeben, kann in Zukunft KI ein deutlich größeres Spektrum an Fragen beantworten und damit die Personalabteilung von Routineaufgaben entlasten
  • Unterstützung im Recruiting: KI kann sowohl die Erstellung von Stellenbeschreibungen und -ausschreibungen als auch Teile des Selektionsprozesses übernehmen. Aktuell ist zumindest die Erstellung einer soliden Basis möglich, die mit wenig Aufwand von menschlicher Hand finalisiert und veröffentlicht werden kann. Auch die Beantwortung von Fragen von Bewerberinnen und Bewerbern gehört zum möglichen Leistungsspektrum einer KI.
  • Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: KI kann die Personalabteilung bei der Beratung unterstützen, indem sie Karrierepfade aufzeigt oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern passende Entwicklungsmöglichkeiten wie Schulungen und Trainings aufzeigt.
  • Unterstützung bei konzeptionellen Tätigkeiten: bei der Erstellung von Konzepten kann KI eine Unterstützung sein, da mit ihr z. B. die Recherche und Ideenfindung vereinfacht wird. Auch große Textmengen können von einer KI in Sekundenschnelle komprimiert, zusammengefasst und strukturiert werden. So ist es bspw. möglich, in sehr kurzer Zeit ein Konzept zusammenstellen zu lassen, das nur noch durch einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin verfeinert und finalisiert werden muss

Und dies ist nur ein kurzer und nicht abschließender Überblick über die Möglichkeiten, die KI dem Personalbereich bietet – es werden in den nächsten Monaten noch zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten hinzukommen.

Vorab wichtig zu klären ist jedoch in jedem Fall, inwieweit der Einsatz von KI im Unternehmen gestattet ist. Es stellen sich zahlreiche rechtliche und datenschutzrechtliche Fragen, die nach wie vor nicht abschließend geklärt sind. Vielerorts ist eine gängige Richtlinie, dass KI zwar genutzt werden darf, aber keine persönlichen oder unternehmensinternen Daten eingegeben werden dürfen. Dies limitiert zwar den Anwendungsumfang, schützt Unternehmen jedoch davor, dass interne Daten an die Öffentlichkeit gelangen. Richtlinien sind hier zwingend notwendig.

Lesen Sie mehr dazu im Interview mit Georg Pepping (Jurist und Geschäftsführer Personal und Arbeitsdirektor beim Digitaldienstleister T-Systems) im Humanresourcesmanager

 

Anika Rosche
Anika Rosche hat Medienwirtschaft studiert, eine Ausbildung zur Verlagskauffrau absolviert sowie Zertifzierungen als Personal- und Projektmanagerin abgeschlossen. Sie ist Geprüfte Personalmanagerin (DAM) und arbeitet als HR Director Holding.
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