Wie stehen Sie als Personalmanagerin oder Personalmanager zum Thema Künstliche Intelligenz? Wie bei so vielem sind die Meinungen gespalten, insbesondere im Rahmen der neuesten Entwicklungen rund um ChatGPT. Georg Pepping ist Jurist und hat sich im Rahmen seiner Tätigkeit im Personalwesen mit diesem Thema beschäftigt.
Er ist davon überzeugt, dass sich aufgrund Künstlicher Intelligenz das Zusammenspiel von Mensch und Maschine neu finden wird. In Deutschland und in vielen Unternehmen hinkt die Digitalisierung den Anforderungen noch hinterher. Dennoch testen zahlreiche Unternehmen die Möglichkeiten von KI-Systemen aus. Beispielsweise ist das Erstellen und Zusammenfassen von Texten ein Anwendungsfall, der durch eine KI sehr gut bis gut abgedeckt werden kann. Auch Übersetzungen und Recherchen lassen sich damit abbilden. Wenn es jedoch um Meinungsbildung, tiefergehende Aussagen oder Vorhersagen geht, kommt die KI an ihre Grenzen.
Auch bevor ChatGPT in aller Munde war, hatten zahlreiche Unternehmen bereits einige Einsatzfelder für Künstliche Intelligenz gefunden und umgesetzt: so unterstützen Chatbots Bewerberinnen und Bewerber bei allgemeinen Fragen zum Unternehmen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die standardmäßige Fragen an die Personalabteilung haben. Auch Unterstützung bei Suchen wie bspw. nach dem passenden Job oder Weiterentwicklungsangebot sind gute Einsatzfelder, die zuverlässig abgedeckt werden können. Die aktuellen Chatbots sind noch auf die Informationen limitiert, die dem System zur Verfügung gestellt wurden. Large Language Modelle wie bspw. ChatGPT eignen sich weiteres Wissen an, sodass nahezu jede Frage beantwortet werden kann. Die kann zukünftig ein interessantes Einsatzfeld in der Personaladministration sein. Auch im Recruiting bieten sich spannende Einsatzfelder, wie zum Beispiel die Erstellung von Stellenausschreibungen oder die Unterstützung beim Onboarding neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Es wird schnell deutlich, dass die Einsatzmöglichkeiten schon jetzt immens sind und in Zukunft noch zahlreiche weitere Optionen hinzukommen werden. Was jedoch nicht vergessen werden darf ist, dass vor dem tatsächlichen Einsatz in Unternehmen zahlreiche Fragen des Datenschutzes, technischer und rechtlicher Natur zu klären sind. Jeder Personalmanager und jede Personalmanagerin sei bis dahin angehalten, solche Systeme nicht mit persönlichen oder vertraulichen Unternehmensdaten zu befüllen.
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