Logo ManagementJournal
26. Mai 2020 | von LL.B. Laura Eckert-Rinallo

Kurzarbeit – Fragen und Antworten, Folge 2

In den vergangenen Wochen haben mich viele Fragen rund um das Thema Kurzarbeit erreicht, die ich heute für Sie beantworten möchte. Ich wünsche Ihnen viel Spaß und viele neue Erkenntnisse.

Sind auch befristete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dazu berechtigt Kurzarbeitergeld zu erhalten?

Auch befristete Mitarbeiter, können Kurzarbeitergeld erhalten.

Häufig haben Angestellte Angst um ihren Jahresurlaub. Gibt es derzeit bereits eine konkrete Regelung dazu?

Wenn individuelle Urlaubsplanungen der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestehen, sieht die Bundesagentur für Arbeit, befristet bis zum Jahresende, von der Notwendigkeit der Einbringung von Erholungsurlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr zur Vermeidung von Kurzarbeit ab. Der Resturlaub soll allerdings weiterhin für die Vermeidung von Arbeitsausfällen genutzt werden.

Besondere Regelungen gelten für das Bauhauptgewerbe. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen dort den Resturlaubsanspruch aus 2019 nicht vorrangig einbringen, um Kurzarbeitergeld beantragen zu können. Tritt der Arbeitsausfall erst gegen Jahresende ein, gilt anderes. Von dieser Sonderregelung sind nicht die anderen Bereiche der Bauwirtschaft wie zum Beispiel Dachdecker etc. betroffen.

Viele betroffene Fragen sich, wie lange sie Kurzarbeitergeld beziehen können. Was sieht die gesetzliche Grundlage vor?

Einschlägig für die Beantwortung dieser Frage ist § 104 SGB III. Demnach kann Kurzarbeitergeld für bis zu 12 Monate bezogen werden. Wird die Maßnahme zwischenzeitlich für mindestens 1 Monat unterbrochen, ist es möglich, dass sich die Bezugsfrist verlängert.

Eine Sonderregelung gilt für Unternehmen, die die Kurzarbeit bis spätestens 31.12.2019 eingeführt und bei der Arbeitsagentur beantragt haben. In solchen Fällen kann das Kurzarbeitergeld bis zu 21 Monate lang, aber längstens bis zum 31.12.2020, bezogen werden.

 

Laura Eckert, Tutorin der Deutschen Akademie für Management

Hier finden Sie alle Podcasts der Reihe Kurzarbeit – Fragen und Antworten.

LL.B. Laura Eckert-Rinallo
Nach dem Abitur studierte Laura Eckert an der Hochschule Aschaffenburg  Betriebswirtschaft und Recht mit den Studienschwerpunkten Immobilienmanagement sowie Sanierungs- und Insolvenzmanagement. Neben ihrem Studium legte sie insbesondere Wert darauf, umfassende Praxiserfahrungen zu sammeln und arbeite daher in diversen Branchen wie der Beratung oder der Industrie. Ihr Praxissemester absolvierte sie in der Rechtsabteilung eines großen Immobilienkonzerns, wo sie bis heute tätig ist. Im März 2018 begann sie mit dem Master Immobilienmanagement an der Hochschule Aschaffenburg. Parallel gründete sie ein eigenes Unternehmen mit dem sie sich auf die Thematik Gefährdungsbeurteilungen in Immobilien spezialisierte und Betreiber entsprechend berät. Im Vordergrund steht die Minimierung potentieller Gefahrenquellen, insbesondere von nicht trittsicheren Böden. Außerdem ist Laura Eckert als ehrenamtliche Botschafterin eines Kinderhilfswerks tätig, vor allem im Bereich Influencer Gewinnung und Influencer Marketing.
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner