Was verdient der Kollege wirklich? Auf diese Frage können Sie zukünftig eine Antwort verlangen, um herauszufinden, ob Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen herrscht, die vergleichbare Jobs haben. Das neue Entgelttransparenzgesetz, welches im Juli 2017 in Kraft getreten ist, macht es möglich. Der kleine Wermutstropfen an der Sache: der Auskunftsanspruch gilt nur in Unternehmen mit mindestens 200 Mitarbeitenden und wenn Sie mindestens sechs Kollegen des anderen Geschlechts in einer ähnlichen Position haben. Der Arbeitgeber hat drei Monate Zeit, auf eine Anfrage zu reagieren. Der genannte Betrag bezieht sich dann auf ein Durchschnittsgehalt inklusive aller weiteren Leistungen, z. B. Boni, das alle Kollegen in einer vergleichbaren Position verdienen – eine personenbezogene Aussage ist demnach nicht Ziel des Gesetzes. Darüber hinaus kann der Antragsteller oder die Antragstellerin die Kriterien für das eigene Gehalt erfragen. Lesen Sie hier mehr dazu: