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20. Januar 2026 | von Anika Rosche

Mehr Gehaltsgerechtigkeit ab 2026? Die Entgelttransparenzrichtlinie kommt

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, in Kraft getreten im Juni 2023, stellt einen bedeutenden Schritt zur Förderung von Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen dar. Bis zum 6. Juli 2026 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, diese Richtlinie in nationales Recht zu überführen. In Deutschland obliegt die Umsetzung dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das eine vollständige und unveränderte Implementierung der Richtlinie anstrebt.

Zielsetzung ist: Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen, wie er bereits 1957 in den Römischen Verträgen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft verankert wurde. Trotz dieser langjährigen Zielsetzung bestehen in vielen EU-Ländern weiterhin erhebliche Entgeltunterschiede. In Deutschland beträgt der unbereinigte Gender-Pay-Gap seit vier Jahren konstant 18 Prozent, was dem Niveau von Österreich entspricht. Der EU-Durchschnitt lag 2021 bei 12,7 Prozent.

Um die Entgeltgleichheit zu fördern, sieht die Richtlinie vier zentrale Maßnahmen vor:
● Klare Entgeltstrukturen: Unternehmen müssen objektive und geschlechtsneutrale Kriterien für die Vergütung festlegen und diese sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch Bewerberinnen und Bewerbern transparent kommunizieren.● Transparenzpflichten: Organisationen sind verpflichtet, Informationen über Einstiegsgehälter, durchschnittliche Entgelte und geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede innerhalb vergleichbarer Tätigkeitsgruppen offenzulegen.
● Berichtspflichten: Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen regelmäßig Berichte zur geschlechtsspezifischen Lohnstruktur erstellen und veröffentlichen, um Unterschiede in der Vergütung sichtbar zu machen und gezielte Maßnahmen gegen ungerechtfertigte Lohnunterschiede zu ermöglichen.
● Verpflichtende Maßnahmen bei Ungleichheiten: Können Unternehmen bestehende Entgeltunterschiede nicht durch objektive und geschlechtsneutrale Kriterien erklären, ist eine gemeinsame Lohnbewertung mit der Arbeitnehmendenvertretung verpflichtend.
Obwohl die Richtlinie bereits in Kraft ist, zeigen Studien, dass viele Unternehmen noch nicht ausreichend auf die bevorstehenden Anforderungen vorbereitet sind. Eine Untersuchung, die zwischen Juni und August 2024 durchgeführt wurde, ergab, dass in zahlreichen Organisationen das Bewusstsein für die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie fehlt. Angesichts der verbleibenden Zeit bis zur verpflichtenden nationalen Umsetzung besteht dringender Handlungsbedarf für Unternehmen, sich mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie stellt einen bedeutenden Schritt zur Förderung von Entgeltgleichheit dar. Unternehmen sind gefordert, ihre Vergütungsstrukturen und -praktiken zu überprüfen und anzupassen, um den Anforderungen der Richtlinie gerecht zu werden. Durch proaktive Maßnahmen können Organisationen nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern auch zu einer gerechteren und transparenteren Arbeitswelt beitragen.

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Abb. 2 Gerechtigkeit, Quelle: Pixabay, freie kommerzielle Nutzung, kein Bildnachweis erforderlich

Anika Rosche
Anika Rosche hat Medienwirtschaft studiert, eine Ausbildung zur Verlagskauffrau absolviert sowie Zertifzierungen als Personal- und Projektmanagerin abgeschlossen. Sie ist Geprüfte Personalmanagerin (DAM) und arbeitet als HR Director Holding.
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