Wissen Sie, was Ihre Kollegen verdienen? Fühlen Sie sich gerecht bezahlt? Bei diesen Fragen soll das Entgelttransparenzgesetz für Aufklärung sorgen. Vor allem die Vergleichbarkeit der Gehälter von Männern und Frauen soll damit hergestellt werden. Ein Auskunftsanspruch liegt dann vor, wenn das Unternehmen mindestens 200 Mitarbeiter hat und mindestens sechs Kollegen vom anderen Geschlecht einer vergleichbaren Tätigkeit nachgehen wie der Antragsteller. Ist der Antrag berechtigt, erhält der Antragsteller i.d.R. innerhalb einer Frist von drei Monaten eine Information über den Mittelwert des Gehaltes aller Kollegen mit einer vergleichbaren Tätigkeit. Zudem erfährt der Antragsteller, welche Kriterien seiner Gehaltszuordnung zu Grunde liegen. Über die Gehälter von Einzelpersonen werden keine Auskünfte erteilt. Zudem leitet sich aus dem Gesetz keinerlei Anpassungsanspruch ab.
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