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17. Februar 2022 | von Frank Wehmeier M.A.

Mindestmengen schaffen Veränderungen im Krankenhausmarkt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium im deutschen Gesundheitswesen. Er wurde am 1. Januar 2004 durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) errichtet und wird von den vier großen Selbstverwaltungsorganisationen im Gesundheitssystem gebildet (Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband).

Der G-BA bestimmt, welche medizinischen Leistungen die Versicherten beanspruchen können. Zu diesen Leistungen gehören auch die nach § 136 b SGB V sogenannten „Mindestmengen“ von planbaren Leistungen, die von einem Operateur pro Krankenhausstandort in einem Kalenderjahr mindestens erbracht werden müssen. Erreicht ein Krankenhaus nicht die jedes Jahr neu festgelegten Mindestmengen, dürfen diese Eingriffe nur bei einem Notfall erbracht und gegenüber den Krankenkassen abgerechnet werden. Derzeit sind zu acht Eingriffen Mindestmengen festgelegt (Quelle: https://www.g-ba.de/richtlinien/5/ ).

Das Ziel des Gesetzes ist es, anspruchsvolle Eingriffe nur von Krankenhäusern bzw. Operateuren mit ausreichender Erfahrung erbringen zu lassen. Es wird dabei unterstellt, dass durch die Erfahrung eine gewisse Routine und Kompetenz entsteht, die für eine hohe Behandlungsqualität steht.

Es ist davon auszugehen, dass in Zukunft weitere Regelungen bzw. Verschärfungen für die Krankenhäuser entstehen. Immer größere werdende Ansprüche bezüglich des vorgehaltenen Personals hinsichtlich Anzahl und Qualifikation oder auch in Zukunft denkbare Vorschriften hinsichtlich vorgeschriebener operativer Techniken werden es für Häuser der Grund- und Regelversorgung unmöglich machen, weiterhin alle Leistungen erbringen zu können. Der Krankenhausmarkt wird durch solche Regelungen neu strukturiert. Mehr Kooperationen und Absprachen im Krankenhausmarkt werden in Zukunft ebenso verstärkt notwendig wie auch damit einhergehende Änderungen in der Finanzierung von Krankenhausleistungen.

In den Online-Seminaren mit dem Autor des Artikels können Sie die Thematik vertiefen oder gezielt Fragen stellen oder diskutieren.

Frank Wehmeier M.A.
Frank Wehmeier studierte nach dem Abitur und einer Ausbildung zum Bankkaufmann an der Fachhochschule Bielefeld Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Finanzierung und Personalmanagement. Zusätzlich absolvierte er an der Fachhochschule Osnabrück den Studiengang Betriebswirtschaftslehre in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Im Lauf der Zeit entdeckte Herr Wehmeier seine Leidenschaft für die Vermittlung von Kenntnissen neu und engagierte sich zunächst in der dem Krankenhaus angeschlossenen Krankenpflegeschule. Nach dem Abschluss des nebenberuflichen Masterstudiengangs Health Administration an der Universität Bielefeld erweiterte Herr Wehmeier sein nebenberufliches Engagement in dem Angebot von Fachseminaren im Bereich Betriebswirtschaft und Personalmanagement an mehreren Hochschulen in unterschiedlichen Formaten (Präsenz und Online). Heute ist Herr Wehmeier verantwortlich für das Controlling in einem Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung in NRW. Er blickt auf eine 10-jährige Berufserfahrung im Personalbereich zurück. Er rundet sein Profil durch eine zertifizierte Ausbildung zum Coach ab. Er bietet im Rahmen eines Nebengewerbes „Frank Wehmeier - Moderation-Coaching-Training“ auch Seminare in den Bereichen Kommunikationstraining, Mitarbeiterführung, Seminare zu Work-Life Balance sowie Resilienztraings an. Frank Wehmeier liegt ein Menschenbild besonders am Herzen, was geprägt ist von dem Leitbild, dass man Menschen nicht verändern kann, aber seine Einstellung zu ihnen. An der Deutschen Akademie für Management begleitet er Teilnehmende der Lehrgänge Personalmanagement, Business Management und Innovationsmanagement.
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