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21. Mai 2015 | von Rebecca Baasch

Neues aus der Rechtssprechung – Konsequenzen für Kulturmanager/innen

Als Kulturmanager/in kommen Sie ohne rechtliche Grundkenntnisse nicht aus. Vertragsrecht, Kulturgüterrecht, Kunsturheberrecht – die Berührungspunkte des Kulturmanagements mit rechtlichen Themen sind umfassend. Aktuelle Entwicklungen aus den unterschiedlichen Bereichen können auch auf Ihren Arbeitsalltag Auswirkungen haben.
So zum Beispiel das Urteil des EuGH zum Einbetten von fremden Inhalten über die Framing Technologien von Plattformen wie Youtube oder Vimeo. Wenn Sie auf der Website Ihrer Institution fremde Inhalte einbetten, die bereits öffentlich gemacht wurden, verstoßen Sie nicht gegen das Urheberrecht. Vorausgesetzt, es handelt sich nicht um rechtsverletzende Inhalte und Sie verwenden keine andere Technologie als das Framing.

Bewegtbilder und Fotos der eigenen Mitarbeiter sind auch in Kultureinrichtungen ein gern genutztes Werbemittel. Das Bundesarbeitsgericht hat erst kürzlich entschieden, dass diese auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf der Homepage eines Unternehmens weiter verwendet werden dürfen, sofern eine schriftliche Einwilligung der betroffenen Person für die entsprechende Nutzung vorliegt.
Eine weitere Entscheidung, die für Kulturmanager/innen relevant sein kann: Das Oberlandesgericht Köln stellte jüngst klar, dass der Name einer App nur dann unter den Werktitelschutz des deutschen Markenrechts fällt, wenn er eine ausreichende Unterscheidungskraft aufweist. Rein beschreibende Bezeichnungen sind für den markenrechtlichen Schutz nicht ausreichend. Der Name „Museum App“ würde höchstwahrscheinlich keinen Werktitelschutz erlangen.
Möglicherweise sind nicht alle drei genannten Beispiele für Ihre täglichen Arbeitsabläufe relevant. Es lässt sich jedoch gut daran erkennen, wie vielfältig das Kulturmanagement und seine rechtlichen Anknüpfungspunkte sind. Für Sie als Kulturmanager/in ist es notwendig, über rechtliche Entwicklungen in den unterschiedlichsten Bereichen auf dem Laufenden zu bleiben. Besonders im Hinblick auf digitale Inhalte, Urheberrecht und neue Medien wird die Rechtsprechung in Zukunft Urteile hervorbringen, die für Sie relevant sein könnten.

 

http://www.rechtzweinull.de/archives/1620-wichtige-entscheidung-des-eugh-einbettung-embedding-von-youtube-videos-ist-keine-urheberrechtsverletzung.html

http://www.socialmediarecht.de/2015/03/30/testimonial-fuer-die-ewigkeit-was-ist-bei-der-werbung-mit-den-eigenen-mitarbeitern-zu-beachten-bag-az-8-azr-101113/#more-3493

http://www.haufe.de/marketing-vertrieb/recht/markenrecht-nicht-jeder-app-name-kann-geschuetzt-werden_128_294144.html

Rebecca Baasch
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