War oder ist Ihr Unternehmen in der Situation, Personal abbauen zu müssen? Aufgrund der Corona-Pandemie steht der Personalabbau bei vielen Managementrunden wieder ganz oben auf der Agenda. Doch worauf sollte dabei geachtet werden?
Zunächst einmal sollte geprüft werden, ob Überkapazitäten vorhanden sind, die im ersten Schritt abgebaut werden können. Dazu zählt der Abbau von Überstundenkonten. Ist Kurzarbeit geplant, ist dieser Abbau eine Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld. Auch kann geprüft werden, ob das Personal ggf. vorübergehend bei einem Dritten im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung per Werk-/Dienstvertrag eingesetzt werden kann. Muss schließlich tatsächlich Personal abgebaut werden, sollte dies sorgfältig vorbereitet werden. Auch der Einbezug von Arbeitnehmervertretung und Behörden ist wichtig und muss zeitlich eingeplant werden. Neben den zeitlichen Aspekten sind auch die entsprechenden sachlichen Argumente, Hintergründe für die Erforderlichkeit der Maßnahmen, ein angemessenes Budget und ggf. ein Alternativplan vorzubereiten.
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Anika Földi