Spätestens seit dem Zeitpunkt, an dem die Pflegekräfte im Krankenhaus und auch in anderen Gesundheitseinrichtungen mehr im Fokus der Politik stehen, kommen auch Kennzahlen in diesem Bereich einer wachsenden Bedeutung zu. So wurden in der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PgUGV) in sogenannten pflegesensitiven Bereichen Verhältniszahlen von auf den Stationen vorgehaltenem Pflegepersonal und entsprechende Patientenzahlen jeweils im Monatsdurchschnitt für die Tag- und Nachtschicht als Mindestgrößen festgelegt. Eine Unterschreitung der jeweiligen Grenzen hat für das Krankenhaus wahlweise Strafzahlungen oder Erlöseinbußen zur Folge. Letztere entstehen dadurch, dass das mit den Kostenträgern zu vereinbarende Erlösvolumen in der nächsten Budgetverhandlungsrunde so angepasst wird, dass die Mindestvorgaben der PgUGV mit den vorgehaltenen Pflegekräften eingehalten werden können. Die Casemixpunkte werden also entsprechend reduziert.
Eine weitere gesetzliche Grundlage wurde seit 2020 in dem § 137j SBG V mit der Veröffentlichung des sogenannten Pflegepersonalquotienten etabliert. Der Pflegepersonalquotient setzt die Pflegelast eines Krankenhausstandortes ins Verhältnis zur Anzahl und zum Ausbildungsstand der zu berücksichtigenden Pflegekräfte in der Patientenversorgung. Die Pflegelast wird anhand der Verweildauer unterschieden, nach Normal- und Intensivstation bewertet und gemäß der im DRG-Katalog individuell nach DRG-Einstufung des Patienten festgelegten Pflegebewertungsrelation berechnet. Der Pflegepersonalquotient wird damit in Pflegelast-Bewertungsrelation je Pflegekraft gemessen. Ein Pflegepersonalquotient von 65 bedeutet, dass an diesem Krankenhausstandort einer Pflegekraft rechnerisch 65 Patientenfälle mit einer durchschnittlichen Pflegelast mit einem Wert von 1,0 gegenüberstehen. Das InEK ermittelt von jedem Krankenhausstandort jährlich diese Werte und veröffentlicht sie auf ihrer Homepage. ( https://www.g-drg.de/Aktuelles/Vergleichende_Zusammenstellung_der_Pflegepersonalquotienten_im_Jahr_2021).
Für Sie als Gesundheitsmanager sind diese Kennzahlen von großer Bedeutung, da Ihnen diese einen aktuellen Stand ihrer Personalausstattung in der Pflege zeigen. Daneben erhalten Sie durch die Veröffentlichung der Werte anderer Häuser eine Einschätzung darüber wie die Werte Ihres Hauses im Vergleich zu anderen Häusern zu werten sind. Der Studienbrief 7370 – Krankenhausmanagement der DAM bietet Ihnen zusätzliche Informationen zur klassischen Personalbedarfsermittlung (ab Seite 46) und gibt Ihnen zudem einen umfangreichen Überblick über das komplexe System der Krankenhausfinanzierung.
In den Online-Seminaren mit dem Autor des Artikels können Sie die Thematik vertiefen und gezielt Fragen stellen oder diskutieren.
Frank Wehmeier