In einigen Berufen – vor allem im erzieherischen und pädagogischen Bereich – ist es eine Selbstverständlichkeit, dass das polizeiliche Führungszeugnis mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen ist. Für manche Unternehmen spielt es aus verschiedenen Gründen auch eine wichtige Rolle. Das polizeiliche Führungszeugnis kann im Bewerbungsprozess wichtige Informationen über Bewerberinnen und Bewerber geben.
Zum einen kann es für Positionen sinnvoll sein, in denen mit Bargeld umgegangen werden muss. Ein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis im Bereich Diebstahl, Unterschlagung oder ähnlichen Bereichen ist sicherlich ein Ausschlusskriterium.
Ebenfalls kann es von allgemeinem Interesse sein. „Hätte ich vorher gewusst, dass ein Eintrag wegen Körperverletzung vorliegt, dann hätten wir den sicherlich nicht eingestellt. Über die Art, Einstellung und besonders über die geringe Kontrolle und Aggressionsschwelle des Mitarbeiters wundere ich mich jetzt nur noch bedingt. Ab jetzt verlangen wir Führungszeugnisse; den Fehler machen wir nur einmal!“
Fazit: Machen Sie sich rechtzeitig Gedanken darüber, ob ein Führungszeugnis bei Bewerbungsunterlagen einzureichen ist, eigentlich können Sie nur gewinnen.
Elmar Stein