Die Soziale Arbeit versteht sich als Rechtsanwalt, Fürsprecher und Vertreter der sozialen Dienstleistungen. Auf viele soziale Dienstleistungen besteht sogar ein Rechtsanspruch. In der Folge hat die Soziale Arbeit die Aufgabe und Verantwortung soziale Dienstleistungen zu „beschützen“. Damit geht häufig die Idee einher, dass wirtschaftliche Faktoren die soziale Dienstleistung versuchen „auszuhebeln“. Nicht immer ist dies von der Hand zu weisen.
Verstehen Sie dies als Auftrag, proaktiv mit dieser Abwehrspannung umzugehen. Sozialmanagement wird gelingen, wenn Ihre Organisation feste Vereinbarungen zur Sicherung sozialer Dienstleistungen abschließt. Diese Vereinbarungen müssen transparent und überprüfbar sein. Veröffentlichen Sie die „Willenserklärung“ zur Sicherung sozialer Dienstleistungen.