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5. Mai 2020 | von Dr. Daniela Voigt

Sicherung sozialer Dienstleistung

Die Soziale Arbeit versteht sich als Rechtsanwalt, Fürsprecher und Vertreter der sozialen Dienstleistungen. Auf viele soziale Dienstleistungen besteht sogar ein Rechtsanspruch. In der Folge hat die Soziale Arbeit die Aufgabe und Verantwortung soziale Dienstleistungen zu „beschützen“. Damit geht häufig die Idee einher, dass wirtschaftliche Faktoren die soziale Dienstleistung versuchen „auszuhebeln“. Nicht immer ist dies von der Hand zu weisen.

Verstehen Sie dies als Auftrag, proaktiv mit dieser Abwehrspannung umzugehen. Sozialmanagement wird gelingen, wenn Ihre Organisation feste Vereinbarungen zur Sicherung sozialer Dienstleistungen abschließt. Diese Vereinbarungen müssen transparent und überprüfbar sein. Veröffentlichen Sie die „Willenserklärung“ zur Sicherung sozialer Dienstleistungen.

 

Dieser Beitrag ist Teil der Reihe „Sozialmanagement und soziale Praxis“.

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Dr. Daniela Voigt
Dr. Daniela Voigt, Soziologin und Erziehungswissenschaftlerin, Sozialpädagogin und staatlich anerkannte Sozialarbeiterin; Lehrbeauftragte für verschiedene Universi­tä­ten/Fernhochschulen, u. a. im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit; Autorin von Pub­likationen zu Beratung und Berufsfragen; Beraterin und Trainerin von Unternehmen aller Branchen sowie öffentlicher und kommunaler Verwaltungen.
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