Das Bundeskartellamt wird trotz Vorermittlungen kein Missbrauchsverfahren gegen die Lufthansa einleiten. Diese hatte nach der Insolvenz von Air Berlin auf zahlreichen innerdeutschen Strecken vorübergehend die Preise deutlich erhöht. Sofern Sie Ende 2017 mit der Lufthansa geschäftlich oder privat innerhalb Deutschlands unterwegs waren, mussten Sie im Durchschnitt Preissteigerungen von 25 bis 30 Prozent hinnehmen.
Was sind die Hintergründe? Nach Einstellung des Flugbetriebs durch Air Berlin im Oktober 2017 hatte die Lufthansa auf zahlreichen innerdeutschen Strecken kurzzeitig eine Monopolstellung. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist ein Monopol für ein Unternehmen optimal. Es hat keine Wettbewerber und kann Preiserhöhungen durchsetzen, um seinen Gewinn zu erhöhen. Allerdings blendet diese Sichtweise die Verbraucher aus. Gesamtwirtschaftlich geht die Wohlfahrt zurück, da der Wohlfahrtsverlust der Verbraucher den Wohlfahrtsgewinn des Monopolisten überwiegt (vgl. Varian 2016, S. 514 ff.). Um zu verhindern, dass Unternehmen ihre Marktmacht zu extrem ausnutzen, hat das Bundeskartellamt mit der Missbrauchsaufsicht die Möglichkeit, unangemessene Verhaltensweisen zu verbieten und zu bestrafen (vgl. Fredebeul-Krein u. a. 2014, S. 120 ff.).
Deutsches Wettbewerbsrecht (Quelle: eigene Darstellung)
Verfahren wegen des Missbrauchs von marktbeherrschenden Stellungen sind sowohl im deutschen Recht als auch im EU-Recht kein Einzelfall. In Deutschland standen vor allem Untersuchungen gegen Lebensmitteldiscounter und Energieunternehmen im Mittelpunkt. In der EU gab es einige spektakuläre Verfahren gegen Unternehmen der IT-Branche, wie Microsoft und Google, die mit hohen Strafzahlungen endeten.
Im konkreten Lufthansa-Fall wird trotz zahlreicher Kundenbeschwerden nicht weiter ermittelt. Bereits im Januar 2018 hatte die Lufthansa ihre Preise wieder gesenkt, da sie durch die Konkurrenz von easyJet ihre exklusive Stellung wieder verloren hatte. Auch hierbei hatten die Wettbewerbshüter ihre Hände im Spiel – dieses Mal allerdings auf europäischer Ebene. Ursprünglich wollte die Lufthansa wesentliche Unternehmensteile von Air Berlin übernehmen. Die Europäische Kommission widersetzte sich aber diesen Plänen im Rahmen ihrer Fusionskontrolle. Dagegen durfte easyJet einen Teil der Maschinen sowie Start- und Landerechte erwerben. Dadurch konnte der Wettbewerb gesichert werden.
Für Sie als Kunden bedeutet dies, dass Sie die neue Wettbewerbssituation auch nutzen sollten. Nur bei Wettbewerb haben Sie als Kundin die Auswahl und können den Anbieter mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis auswählen. Als Alternative ist auf manchen Strecken auch das Ausweichen auf die Bahn eine zunehmend attraktive Alternative.
Quellen:
Fredebeul-Krein, M./Koch, W. A. S./Kulessa, M./Sputek, A. (2014): Grundlagen der Wirtschaftspolitik, 4. Aufl., Konstanz/München.
Varian, H. R. (2016): Grundzüge der Mikroökonomik, 9. Aufl., Berlin/Boston.
Weiterführende Informationen zu den Voruntersuchungen des Bundeskartellamtes gegen Lufthansa finden sich auf der Homepage des Bundeskartellamtes hier
Die rechtlichen Grundlagen des deutschen Wettbewerbsrechts finden sich im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hier
Prof. Dr. Frank Hubert, Mannheim