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19. November 2020 | von Elmar Stein

Verantwortung für die Belegschaft bei Insolvenz

Die Corona Pandemie und ihre Folgen für Unternehmen sind gravierend. Viele Unternehmen und besonders diejenigen, die bereits vor der Pandemie und deren Auswirkungen in finanziellen Schwierigkeiten waren, sind besonders von den Auswirkungen der Pandemie betroffen. In vielen Fällen ist die Pandemie der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt und eine notwendige Insolvenz besiegelt. Neben ein paar wenigen größeren Unternehmen sind hiervon vor allem kleinere Unternehmen mit nur wenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betroffen. Ein kleines Unternehmen macht vor, wie man aus einer schlechten Situation noch das Beste machen kann.

Wenige Wochen nach der Pandemie wendete sich der Chef eines kleinen Elektronikerbetriebes direkt an seine Belegschaft: „Die derzeitige Situation verschärft unsere sowieso schon finanzielle Situation zusätzlich. Sollte sich nicht bald Besserung einstellen, wird uns die aktuelle Situation als Unternehmen den Rest geben. Ich werde alles versuchen, damit dieses Unternehmen und alle Arbeitsplätze erhalten bleiben können. Versprechen kann ich es aber nicht.“ Einige Zeit später hat sich die Situation weiter verschlechtert. Die Situation für das Unternehmen wurde aussichtslos, eine Insolvenz war nicht mehr abzuwenden.

Noch bevor der Chef die Insolvenz verkündet hatte, bekam er ein Arbeitsangebot eines großen Unternehmens in der Region, welches er aufgrund der Situation annahm für die Zeit nach der Abwicklung seines eigenen Unternehmens. Erstaunlich war dann, jedoch für viele im Nachhinein, wie sich der Chef um seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmerte. Mit der Ankündigung der Insolvenz des Unternehmen bei der Belegschaft und der Ankündigung, dass er nach der Abwicklung bereits eine neue Position hat, dachten viele in diesem Moment, dass sie bald arbeitslos sein werden. Es kam jedoch anders! Der Chef sagte: ich werde mich mit jedem von euch einzeln zusammensetzen, euch ein Arbeitszeugnis geben und zusätzlich einen Kompetenz- und Erfahrungsbogen ausfüllen. Mit beidem werde ich versuchen meine Kontakte zu nutzen und euch helfen in der Region einen neuen Arbeitsplatz zu finden.

Der Informationsbogen enthält zentrale Informationen zur Ausbildung, Weiterbildungen, Kompetenzen, Erfahrungen, hauptsächlichen Tätigkeiten und Verantwortungen, zur Berufserfahrung, besonderen Kenntnissen und Kompetenzen, zu Schwerpunktinteressen, zur regionalen Mobilität und zu Gehaltsvorstellungen. Für einen neuen Arbeitgeber sind dies zentrale Informationen, die er benötigt um zu entscheiden, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch oder zum Probearbeiten ausgesprochen wird. Zentraler ist allerdings die Nutzung des Kontaktnetzwerkes um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in andere Betriebe vermitteln zu können.

Der persönliche Einsatz des Chefs bei seinen Kontakten und innerhalb seines Kontaktnetzwerkes war bisher sehr erfolgreich. Bis auf einen Mitarbeiter konnten bisher alle vermittelt werden. Besonders positiv ist den neuen Arbeitgebern der persönliche Einsatz des Chefs für seinen nun ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgefallen. Besonders positiv ist auch, dass auch eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter über einen Kontakt eines Kontaktes vermittelt werden konnte.

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Elmar Stein

Elmar Stein
Elmar Stein promoviert derzeit im Bereich systemisch-strategisches Personalmanagement. Er hat einen amerikanischen Master in Human Resource Management (mit Schwerpunkt Organisationsstrategie) und ist Gymnasiallehrer (für Englisch und Politikwissenschaften). Er ist Absolvent der DAM im Lehrgang Geprüfte/r Personalmanager/in.
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