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8. Dezember 2020 | von LL.B. Laura Eckert-Rinallo

Vereinfachung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen | Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, Folge 3

Im vergangenen Podcast haben wir uns mit dem Sachkundenachweis für Verwalter beschäftigt. Heute möchte ich im letzten Podcast dieser Themenreihe auf die Vereinfachung von Sanierung- und Modernisierungsmaßnahmen eingehen.

Da Beschlussfassungen über die Durchführung baulicher Veränderungen am Gemeinschaftseigentum bisher ziemlich kompliziert waren, sollte nun endlich Abhilfe geschaffen werden. Daher sorgt die WEG-Reform dafür, dass Beschlussfassungen künftig gem. § 20 Abs. 1 WEG schon mit einfacher Mehrheit durchgesetzt werden können. Künftig bedarf es also final nicht mehr der Zustimmung aller von der Maßnahme beeinträchtigten Eigentümer. Lange wurde auch über die Kostenfrage diskutiert. Die Kosten haben nun die Eigentümer zu tragen, die der Maßnahme zugestimmt haben. Sollte die Maßnahme mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile beschlossen worden sein, haben gem. § 21 Abs. 2 NR. 1 WEG alle Wohnungseigentümer die Kosten entsprechend des Miteigentumsanteils zu tragen. In Fällen, in denen die bauliche Veränderung mit unverhältnismäßig hohen Kosten einhergeht, gilt die Regelung zur Kostentragung durch alle Eigentümer aber nicht. Damit sollen einzelne Eigentümer in Zukunft vor einer finanziellen Überlastung geschützt werden. Werden Maßnahmen durchgeführt, deren Kosten sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren, ist eine Verteilung der Kosten auf sämtliche Eigentümer vorgesehen. Dies regelt § 21 Abs. 2 Nr. 2 WEG. Bislang besteht allerdings noch keine gesetzliche Definition darüber, was als angemessener Zeitraum gilt.

Um künftig effektiv zur Vereinfachung der Sanierung und Modernisierung von Wohnungseigentumsanlagen beizutragen, erhält jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf, ihm auf eigene Kosten den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, einen barrierefreien Aus- und Umbau, Zugang zu einem schnellen Internetanschluss und auch Maßnahmen zum Einbruchschutz zu erlauben.

 

 

Dieser Beitrag ist Teil der Reihe „Vereinfachung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen“.

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LL.B. Laura Eckert-Rinallo
Nach dem Abitur studierte Laura Eckert an der Hochschule Aschaffenburg  Betriebswirtschaft und Recht mit den Studienschwerpunkten Immobilienmanagement sowie Sanierungs- und Insolvenzmanagement. Neben ihrem Studium legte sie insbesondere Wert darauf, umfassende Praxiserfahrungen zu sammeln und arbeite daher in diversen Branchen wie der Beratung oder der Industrie. Ihr Praxissemester absolvierte sie in der Rechtsabteilung eines großen Immobilienkonzerns, wo sie bis heute tätig ist. Im März 2018 begann sie mit dem Master Immobilienmanagement an der Hochschule Aschaffenburg. Parallel gründete sie ein eigenes Unternehmen mit dem sie sich auf die Thematik Gefährdungsbeurteilungen in Immobilien spezialisierte und Betreiber entsprechend berät. Im Vordergrund steht die Minimierung potentieller Gefahrenquellen, insbesondere von nicht trittsicheren Böden. Außerdem ist Laura Eckert als ehrenamtliche Botschafterin eines Kinderhilfswerks tätig, vor allem im Bereich Influencer Gewinnung und Influencer Marketing.
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