In diesem Podcast widmen wir uns der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), die zum 01.12.2020 in Kraft treten wird. Die Frage, was im Zuge dieser Reform auf Wohnimmobilienverwalter und Eigentümer zukommt, beschäftigt derzeit viele Menschen in ganz Deutschland. Grund dafür ist unter anderem auch, dass die letzte Reform des WEGs bereits über 13 Jahre zurückliegt und die neue das WEG gehörig umkrempeln wird. Auch wenn die Reform vom 01.07.2007 bereits sehr umfassend war, blieben nach wie vor viele rechtliche Fragestellungen offen. Einige davon sind mittlerweile durch höchstrichterliche Rechtsprechung aufgearbeitet. Dennoch zeigte sich in der Berufspraxis vieler Verwalter und Verwalterinnen in den vergangenen Jahren, dass es weiterhin große Schwierigkeiten im Bezug auf die Anwendung einiger Vorschriften gibt.
Im Koalitionsvertrag wurde daher 2018 festgelegt, dass die Regelungen des WEGs dringend zu reformieren und vor allem auch mit dem Mietrecht zu harmonisieren sind. Wichtig sei dies insbesondere deshalb, um die Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer über bauliche Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und Einbruchschutz, zu erleichtern.
In dieser Folge möchte ich Ihnen bereits einen kurzen Überblick über die zum 01.12.2020 eintretenden Änderungen geben. In den kommenden Folgen werde ich Ihnen einige dieser Änderungen näher erläutern und anschaulich darstellen.
Aus der WEG-Reform ergeben sich folgende Änderungen für Immobilienverwalter und -verwalterinnen:
- Der Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter wurde endlich geregelt.
- Dem Verwalter stehen künftig umfangreichere Befugnisse zu.
- Es gibt Neuerungen im Hinblick auf die Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen.
- Die Gemeinschaft als Träger der Verwaltung wird neu definiert.
- Es erfolgt eine Vereinfachung von Eigentümerversammlungen und Beschlussfassungen.
- Die Beschluss-Sammlung wird doch nicht abgeschafft.
- Entscheidungen über Kostentragung werden künftig flexibler.
- Ferner wird auch die Ausgestaltung des Verwaltungsbeirats flexibler.
- Es gibt eine umfassende Neuerung im Hinblick auf die Abberufung des Verwalters.
- Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft wird neu ausgestaltet.
- Das Thema Anfechtungsklage wurde neu aufgerollt.
- Es findet eine Abschaffung von Kostenentscheidungen zulasten des Verwalters statt.
- Es gibt Neuerungen im Hinblick auf vereinbarungsändernde Beschlüsse.
- Es wird zu einer vereinfachten Sanierung und Modernisierung kommen.
- Die Außenvollmacht für Verwalter wird thematisiert.
- Es kommt zu einer Erweiterung der Sondereigentumsfähigkeit.
- Die Harmonisierung von Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht wird angestrebt.
- Die Entziehung des Wohnungseigentums wird geregelt.
- Es gibt Neues in Hinblick auf die Jahresabrechnung.
Ich freue mich, Ihnen im kommenden Podcast einige der wesentlichen Änderungen im Detail näherbringen zu dürfen.
Laura Eckert, Tutorin der Deutschen Akademie für Management