Die Deutsche Akademie für Management (DAM) begrüßt das am 12. Juni 2025 ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. III ZR 109/24) als Meilenstein für Qualität und Verbraucherschutz im digitalen Weiterbildungsmarkt. Das Gericht stellte klar, dass strukturierte Online‑Coachings als Fernunterricht gelten und deshalb eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) benötigen. Fehlt sie, sind die Verträge gemäß § 7 FernUSG nichtig, und geleistete Zahlungen können zurückgefordert werden.
Das Urteil stellt Rechtssicherheit her. In den vergangenen Jahren herrschte ein teilweise unüberschaubarer Wildwuchs fragwürdiger Lehrangebote. Für Lernende ist es daher erfreulich, dass diesen Angeboten nun die rechtliche Grundlage entzogen wird. Seriöse Bildungsanbieter, die ihre Programme von der ZFU prüfen lassen, werden gestärkt, und Angebote ohne geprüftes didaktisches Konzept sind künftig nicht mehr zulässig. Dadurch können Lernende leichter zwischen qualitätsgesicherten und ungeprüften Fernlehrgängen unterscheiden.
Die DAM bietet berufsbegleitende digitale Fernlehrgänge in Managementdisziplinen an. Ihre Weiterbildungsprogramme sind staatlich zugelassen. Der spätere DAM‑Gründer Prof. Dr. Kurt W. Schönherr setzte sich für die Gründung der ZFU und somit für das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) ein.