FAQ
Wie funktioniert das Fernlernen bei der DAM?
Von der Zulassung bis zum Zeugnis im Überblick
- Nach einer individuelle Beratung wählen Sie aus einem breiten Angebot einen der Lehrgänge und die Module aus – Ihrem angestrebten Schwerpunkt und Ihren Interessen entsprechend. Sie lernen – flexibel und ortsungebunden, legen Prüfungen ab, erhalten wertvolle Tipps von unserem Tutorenteam und tauschen sich fachlich in Online-Seminaren aus.
- Mit dem Abschluss dokumentieren Sie, dass Sie über die fachliche Qualifikation verfügen, sondern auch die Fähigkeit zum selbstorganisierten Arbeiten, Motivation und Durchhaltevermögen bewiesen. Dies sind Qualitäten, die sehr an Fernstudienabsolventen geschätzt werden.
- Sie wollen Ihr Wissen noch vertiefen? Nutzen Sie den DAM-Karrierepfad. Streben einen Bachelor oder gar Master an? Wir bieten mit unseren Kooperationspartnern weitere Bausteine für Ihren Karriereweg an und wünschen Ihnen viel Erfolg!
Hier sind die Schritte zum zertifizierten Abschluss zusammengefasst. Oder sie schauen sich unser Video „Erfolgreich zum Zertifikat“ an.
Werde ich zum Fernlehrgang zugelassen?
Sie können selbst prüfen, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an einem Lehrgang erfüllen oder Sie senden uns zur unverbindlichen Überprüfung Ihre Unterlagen und erhalten innerhalb von zwei Tagen eine Antwort von uns.
Woher weiß ich, welche Module ich belegen sollte?
- In allen Lehrgängen – mit Ausnahme der Weiterbildung Immobilienmanagement – gibt es Kernmodule, die Sie belegen müssen. Weitere Module können Sie sich aus unseren Angebot nach persönlichen Interessen und beruflichen Bedürfnissen auswählen. Insgesamt belegen Sie in der Weiterbildung Immobilienmanagement ein, in den sechsmonatigen Spezialisierungslehrgängen sechs, im Lehrgang Geprüfter Manager (m/w/d) mindestens zwölf Module.
- Welche Module im jeweiligen Lehrgang angeboten werden, finden Sie im jeweiligen Fachbereich oder im Anmeldeformular. Für den Geprüften Manager (m/w/d) finden Sie in jedem Fachbereich eine Standardbelegung.
- Sollten Sie nähere Informationen zu einzelnen Modulen oder eine Beratung zur Modulbelegung wünschen, können Sie gern unsere kostenlose Modulberatung in Anspruch nehmen.
Kann ich Module tauschen? Oder Module nachträglich buchen?
- Ja, Sie können innerhalb des gewählten Lehrganges Module tauschen – es entstehen administrative Kosten, die wir uns mit Ihnen teilen. Sie zahlen deswegen nur 40,- € pro getauschtem Modul. Fordern Sie im Students Office das Formular zum Modultausch an.
- Im Fernlehrgang Geprüfter Manager (m/w/d) können Sie jederzeit Module zu einem vergünstigten Modulpreis nachbelegen.
Wann soll ich welche Module lernen?
Die DAM empfiehlt mit den Kernmodulen des Lehrgangs zu beginnen, da sie Grundlagen und Basiswissen vermitteln. Danach sollten Sie nach persönlichen Interessen, Vorkenntnissen und betrieblichen Belangen entscheiden. Planen Sie so, dass es passt, es zu kleinen Erfolgen kommt und Sie die Motivation nicht verlieren.
In unserem Online-Campus finden Sie nach Lehrgangsstart auch einen Orientierungsplan, der Sie bei Ihrer Planung Ihres Fernlehrgangs unterstützt.
Was sind die Vorteile der Fernlehrgänge?
- Zentrale Vorteile des Fernlehrgangs sind die zeitliche, fachliche und räumliche Flexibilität: Sie können lernen, wann Sie wollen, was Sie wollen und wo Sie wollen. Sie können Ihre Weiterbildung also bequem neben dem Beruf oder der Familie absolvieren.
- Fernstudium stellt eine selbstständige Lernform dar, in der Kompetenzen in didaktisch hochwertig aufbereiteter Form vermittelt werden. So werden neben den fachlichen Kompetenzen zusätzlich übergreifende Schlüsselfähigkeiten vermittelt.
- Bedenken Sie, dass Fernlernen allein stattfindet. Dadurch wird die Schwierigkeit, sich zum Lernen zu motivieren, noch verstärkt. Daher sollten Sie die sozialen Möglichkeiten zur Interaktion nutzen: In den Online Seminaren treffen Sie Mitlernende, die an ähnlichen Themen Interesse haben.
- Nutzen Sie auch den kurzen Draht zu Tutoren und Tutorinnen: Sie haben jederzeit die Möglichkeit Fachfragen an das Tutorenteam zu stellen. Auch das Students Office ist immer für Sie da!
Bekomme ich ein Zeugnis oder ein Zertifikat? Wo ist der Unterschied?
Sie erhalten:
jederzeit ein Zwischenzeugnis.
Bei erfolgreichem Abschluss:
- ein Zeugnis (mit Noten) und
- ein Zertifikat (ohne Noten) in deutscher und englischer Sprache
- beim Abschluss eines Lehrgangs Geprüfter Manager (m/w/d) ein Diploma Supplement. Mit diesem können Sie in einem Individual-Verfahren bei einer von Ihnen ausgewählten Universität die Anrechnung der DAM-Weiterbildung über max. 21 Credit Points beantragen. Falls Sie einen akademischen Abschluss zu vorteilhaften Konditionen erlangen möchten, die DAM kooperiert mit mehreren Hochschulen.
Kann ich den Fernlehrgang notfalls abbrechen?
Gemäß unserer Lehrgangs- und Prüfungsordnung steht Ihnen ein Widerrufsrecht nach § 355 des BGB zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Empfang des Lehrgangsmaterials. Aus Kulanz gewähren wir über diese gesetzliche Frist hinaus noch einmal eine zusätzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen.
Für Geprüfte Manager (m/w/d): Sollte sich im Verlauf Ihres Fernlehrgangs die Situation ergeben, dass Sie Ihren Fernlehrgang abbrechen müssen, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 5 FernUSG: Der Lehrgang kann ohne Angaben von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres (Mindestlaufzeit) nach Beginn mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Beginn kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Unabhängig vom gewählten Zahlungsmodus, ist zu jedem Kündigungszeitpunkt der Anteil der Gebühren zu entrichten, der im regulären Zahlungsmodus für die Regellehrgangsdauer entstanden wäre. Nach der Regelstudienzeit (12 Monate) ist eine Kündigung (unabhängig vom gewählten Zahlungsmodus) nicht mehr möglich.
Für Spezialisierungslehrgänge: Die Deutsche Akademie für Management (Trägerin DAM Professional School SE) und die Teilnehmenden können das Vertragsverhältnis nur aus wichtigem Grund kündigen. Dazu zählen vor allem unvorhergesehene Ereignisse, etwa eine plötzliche schwere Erkrankung oder finanzielle Not. In diesen Fällen kann die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden.
Diese Hinweise finden Sie auch in der Lehrgangs- und Prüfungsordnung.