Fördermöglichkeiten für Ihren Fernlehrgang

Lassen Sie sich bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung helfen!

Nutzen Sie die attraktiven Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung Ihres Fernlehrgangs und profitieren Sie von vielen Optionen der Förderung.

Auch für Ihren Arbeitgeber ergeben sich Vorteile, wenn er Sie fördert und Ihre Weiterbildung finanziert.

Bildungsgutschein

Sie bringen die Voraussetzungen mit, um einen Bildungsgutschein zu erhalten?

Sie sind arbeitsuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht? Sie möchten durch unsere anerkannten Abschlüsse Geprüfter Manager (m/w/d), welche wir als Fernunterricht nach dem FernUSG anbieten, eine neue Arbeit beginnen? Die Kosten für unsere Fernlehrgänge werden durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit / Jobcenter voll übernommen. Zusätzlich erhalten Sie vier Karriere- und Vermittlungscoachings, die Ihnen helfen, Ihre Interessen und Ziele sowie Ihre Bemühungen zur Arbeitsaufnahme zu optimieren.

Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, bitten Sie um eine Beratung bei der Agentur für Arbeit / dem Jobcenter.

  • Zum einen klärt sich der Förderungsstatus,
  • zum anderen geht es darum, ein sogenanntes Profiling durchzuführen.
  • Ist anschließend eine Bildungsmaßnahme als einzig zielführende Maßnahme festgestellt worden und es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit auf eine berufliche Wiedereingliederung mit unserem Abschluss?
  • Dann bitten wir Sie, unseren Schnelltest zu nutzen, um herauszufinden, ob ein Fernstudium die richtige Wahl für Sie ist.

Grundsätzlich sollten Sie in der Beratung nachweisen können, dass Sie in „erheblichen Umfang Eigeninitiativen entfaltet haben, um die Arbeitslosigkeit zu beenden“. Dazu gehört z.B. die Analyse des Arbeitsmarktes, das Durchführen von Bewerbungsinitiativen inkl. das Begehen von Messen.

Wir haben das Ziel unsere Absolventen und Absolventinnen zu mindestens 70% zu vermitteln. Dieses Ziel haben wir bisher immer übererfüllt. Fragen Sie uns gerne nach den Erfolgen unser Absolventinnen und Absolventen.

Unabhängig von diesen Voraussetzungen können Sie bei der Agentur für Arbeit auch eine „freie Förderung“ nach § 16 SGB III beantragen. Nähere Informationen erteilt Ihnen Ihre Agentur für Arbeit.

Und übrigens, Sie können zu jedem 1. und jedem 15. jeden Monats mit dem Fernlehrgang beginnen.

Informieren Sie sich zu den Inhalten unserer AZAV zertifizierten DAM-Lehrgänge:

 

Sie möchten mehr über die notwendigen Schritte wissen, um einen Bildungsgutschein zu erhalten?

1. Schritt: Sich bei der Bundesagentur für Arbeit vorab erkundigen

  • Ausgestellt werden die Bildungsgutscheine (BGS) von der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter. Erfragen Sie dort vor Ort konkret nach Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung von Leistungsempfangenden (Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II). Dafür muss eine Notwendigkeit vorliegen, d.h. der Leistungsempfänger muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

2. Schritt: Ein individuelles Angebot bei der Deutschen Akademie für Management anfordern

  • Wenn Sie positive Signale von Ihrer Vermittlerin bzw. Ihrem Vermittler für die Ausstellung eines Bildungsgutscheins bekommen haben, können Sie bei uns ein auf Sie und Ihre private und berufliche Situation abgestimmtes Angebot anfordern
  • Drei Zeitmodelle stehen Ihnen dabei für die Certified-Lehrgänge zur Verfügung.
    • Vollzeit 35 Stunden pro Woche / 4 Monate Lehrgangsdauer
    • Teilzeit 17,5 Stunden pro Woche / 8 Monate Lehrgangsdauer
    • berufsbegleitend 11 Stunden pro Woche / 12 Monate Lehrgangsdauer
  • Für das Angebot kontaktieren Sie uns bitte. Neben diesem werden wir Ihnen einen individuellen Zeitplan erstellen und Ihnen das entsprechende Anmeldeformular für Ihren Wunschlehrgang und den Fragebogen zur Eignungsfeststellung übermitteln.

3. Schritt: Sich mit dem Bildungsgutschein bei der Deutschen Akademie für Management anmelden

  • Sie haben Ihrer Vermittlerin bzw. Ihrem Vermittler unser Angebot vorgelegt und einen Bildungsgutschein erhalten? Nun können Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer des Bildungsgutscheins mit Ihrem Fernlehrgang bei uns beginnen. Wenn Sie Ihren Bildungsgutschein nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer einlösen, verfällt er. Einen neuen Bildungsgutschein erhalten Sie dann erst wieder nach einem Gespräch mit Ihrer fördernden Stelle. Sollte Ihr/e Arbeitsvermittler/in Ihnen keinen Bildungsgutschein gewähren, haben Sie die Möglichkeit Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen.

In 3 Schritten zur Anmeldung

  1. Bitte laden Sie sich den Eignungsfeststellung runter füllen diesen aus und erstellen Sie ein kurzes, max. einseitiges Motivationsschreiben welches beinhaltet, warum Sie den Fernlehrgang belegen möchten.
  2. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie einen aktuellen CV und einen Scan vom Bildungsgutschein zur Hand haben (wird für Anmeldung benötigt). Den Original Bildungsgutschein senden Sie uns bitte per Post zu.
  3. Online Anmeldung ausfüllen, Dokumente hochladen und absenden

Sie haben alles parat und möchten sich anmelden?

Hier geht es zur Anmeldung.

Weitere Fördermöglichkeiten

Zuschüsse der Bundesländer

Es gibt in mehreren Bundesländern individuelle Fördermöglichkeiten für Weiterbildungswillige in unterschiedlicher Höhe und mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Sie erhalten hier einen Überblick von uns, jedoch informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen Förderstellen zu den Details. Beachten Sie bitte, dass die Zuschussmöglichkeiten der Bundesländer immer wieder verändert werden. Wir bemühen uns Ihnen hier aktuelle Informationen zu geben. Letztlich gilt aber, was die jeweiligen zuständigen Stellen bekannt geben.

Die Bundesländer Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Bayern, Saarland, Hessen und Baden-Würtemberg sind hier nicht aufgeführt, da sie die Weiterbildungsförderung anders organisieren (Begabtenförderung, Kreditvergabe, Förderung spezifischer Berufsgruppen oder Förderung von Unternehmen oder Bildungsanbietern), andere Schwerpunkte setzen (Nachqualifizierung für Berufsabschluss) oder Förderung ausgelaufen oder in Planung sind. Bitte informieren Sie sich im InfoWebWeiterbildung oder im für Sie zuständigen Landesportal.

Chancen in der Krise - Weiterbildung in Zeiten der Kurzarbeit

Fachkräfte gewinnen? Digitalisierung meistern? Strukturwandel begegnen? Und das in Zeiten der Krise und Kurzarbeit?

Bringen Sie Ihr Unternehmen mit der Weiterbildungs- Qualifizierungs­offensive der Arbeitsagentur für die Zukunft weiter. Die Agentur unterstützt Sie mit  Zuschüssen von bis 100% für Weiterbildungs- Qualifizierungsmaßnahmen Ihrer Mitarbeitenden darin, die unternehmerischen Herausforderungen von morgen zu bewältigen. Durch diese Offensive können jetzt noch mehr Unternehmen bei der Qualifizierung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und gefördert werden.

Informieren Sie sich detailliert zu den Möglichkeiten die sich für Ihr Unternehmen bieten und nutzen Sie die vielfältigen Qualifizierungschancen.

Bildungsprämie

Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.

Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Bildungsprämie sind:

  • Dass Sie mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht höher als 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) ist

Bitte reichen Sie die Bildungsprämie gemeinsam mit der Anmeldung zu unserem Fernlehrgang ein – den Rest erledigen wir für Sie!

Sie kommen aus den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein? Für in diesen Ländern lebende Menschen bestehen entsprechende Landesprogramme, die für unsere Fernlehrgänge gelten.

Weiterführende Informationen zur Bildungsprämie finden Sie hier.

Qualifizierungschancengesetz für Beschäftigte

  • Sie benötigen eine Weiterbildung, um für zukünftige Aufgaben in der digitalisierten und automatisierten Welt gerüstet zu sein? Oder sind in einem sogenannten Engpassberuf (erwarteter Fachkräftemangel) unterwegs? Sie möchten fit für den Wandel auf dem Arbeitsmarkt sein?
  • Ihre abgeschlossenen Berufsausbildung oder eine geförderte Weiterbildung liegt mindestens vier Jahre zurück? (Achtung! es gibt einige Ausnahmen)
  • Sie sind an einer Weiterbildung interessiert, die nicht in Ihrem Unternehmen stattfindet?

Wenn Sie diese Fragen bejahen können, dann könnte eine Förderung bis zu 100% der Weiterbildungskosten durch die Bundesagentur für Arbeit für Sie in Frage kommen. Bitte beantragen Sie dort sowie bei Ihrem Arbeitgeber die Weiterbildung. Die Bundesagentur für Arbeit entscheidet über die Bewilligung der Förderung.

Die Förderungshöhe bemisst sich an der Anzahl der Beschäftigten in dem Unternehmen, wo Sie beschäftigt sind, ggf. Ihrem Alter sowie ggf. Ihrem Grad der Behinderung.

Mehr Infos bei der Arbeitsagentur.

Steuerabzug der Weiterbildungskosten

Die Steuergesetzgebung und -rechtsprechung sind in Deutschland einem steten Wandel unterworfen. Daher ändern sich auch die Regelungen zur Abzugsfähigkeit von Weiterbildungsaufwendungen regelmäßig. In den meisten Fällen sind Weiterbildungskosten jedoch steuerlich abzugsfähig.

So hat der Bundesfinanzhof in den Urteilen vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01 und vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01 entschieden, dass bei beruflicher Veranlassung die gesamten Weiterbildungskosten als Werbungskosten von der Einkommens- bzw. Lohnsteuer abzusetzen sind. Auch Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Fernstudium und für eine Umschulungsmaßnahme können bei hinreichender beruflicher Veranlassung Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit darstellen. Ob die Bildungsmaßnahme eine Basis für andere Berufsfelder schafft oder einen Berufswechsel vorbereitet, ist unerheblich.

Nähere Informationen insbesondere über die Frage, ob Sie die Studiengebühren absetzen können, erteilt Ihnen Ihr Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin – wir stellen Ihnen gerne eine Bescheinigung zur Einreichung beim Finanzamt aus.

Förderung durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Gerne stellen wir Ihrem Arbeitgeber unsere Angebote für Firmenkunden dar. Profitieren Sie von den attraktiven Firmenkundenkonditionen, zum Beispiel durch Einmalzahlung. Oder suchen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber nach staatlichen Förderungen für Betriebe (WeGeBau, betrieblicher Bildungsscheck oder durch die Arbeitsagentur im Rahmen der Weiterbildung-Qualifizierungssoffensive …).

Bitte lesen Sie auch unsere Tipps zum Thema Finanzierung der Weiterbildung durch den Arbeitgeber.

Förderung für Menschen mit Benachteiligungen

Wir wollen für Menschen mit Benachteiligung (Schwerbehinderung, Arbeitslosigkeit, Elterngeldempfänger, BAföG-Empfänger) einen erleichterten Zugang zu unseren Fernlehrgängen schaffen und reduzieren die Gesamtkosten des Lehrgangs um ca. 15 %.
Ermäßigungen können nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Nachweise zeitgleich mit der Anmeldung eingereicht werden. Nachträgliche Einreichungen können leider nicht anerkannt werden.

Stipendium bei der Deutschen Akademie für Management

Die DAM vergibt jährlich (Teil-)Stipendien in den einzelnen Lehrgängen. Ziel ist es, für interessierte und motivierte Menschen den zertifizierten Grundstein für einen Karrierekick zu geben.

Sie möchten die nächste Ausschreibung für ein Stipendium nicht verpassen? Gerne können Sie sich bei uns in den Newsletter eintragen lassen: mail [at] akademie.biz

Mit dem Absenden der Mail geben Sie Ihr Einverständnis, dass wir Ihre personenbezogenen Daten für den Zweck verarbeiten, Sie über unsere neuesten Lehrgangs- und Modulentwicklungen und neue Stipendien zu informieren. Dieses Einverständnis können Sie jederzeit unter mail@akademie.biz widerrufen.

Förderung Österreich: Bildungskarenz , Bildungsteilzeit und Ö-Cert Zertifizierung

Gerne unterstützen wir Sie, um als österreichischer Staatsbürger/in die Förderung durch die Bildungskarenz oder die Bildungsteilzeit zu erhalten. Dies ist für unsere Spezialisierungen und die Geprüfte/r Manager/in-Lehrgänge möglich. Aufgrund des erforderlichen Zeitaufwands von 20 h/Woche bei der Bildungskarenz verkürzt sich entweder Ihre Lehrgangszeit bzw. bieten wir Ihnen auch gern ein speziell für die Bildungskarenz zugeschnittenes Angebot für die Geprüfte/r Manager/in-Lehrgänge mit Mehrbelegungen an. Den erforderlichen Nachweis von 5 Zeitstunden/Woche in Form von Live-Seminaren sowie Lern- und Übungszeit können wir Ihnen bescheinigen.

Bei der Bildungsteilzeit sind 10 h/Woche erforderlich. Hier können wir Ihnen ebenfalls für unsere gesamten Spezialisierungen und Geprüfte/r Manager/in-Lehrgänge ein Angebot unterbreiten.

Bitte kontaktieren Sie uns unter Nennung der gewünschten Förderung wegen des genauen Ablaufs und der Besonderheiten. Zudem finden Sie weiterführende Informationen zur Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit über die Suchfunktion des AMS.

Die Deutsche Akademie für Management ist  nach Ö-Cert, dem Qualitätsrahmen für die Erwachsenenbildung in Österreich, zertifiziert. Damit haben Kursteilnehmende aus Österreich Zugang zu unterschiedlichen Weiterbildungsförderungen der Länder und des Bundes.

Die zahlreichen Förderprogramme können unter https://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/kursfoerderung/ eingesehen werden.

Ö-Cert wird nach Erfüllung der Bedingungen von Bund und Ländern aufgrund von 15a-Vereinbarung zu Ö-Cert, BGBl. II Nr. 269/2012 vergeben und gilt als europäisches Vorzeigeprojekt.

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