Mit der Baumassenzahl (BMZ) wird angegeben, wie viel Baumasse (Volumen) in Bezug auf die Fläche eines Baugrundstücks vorhanden oder zulässig ist (Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche). Die BMZ bestimmt neben der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks. Die gesetzliche Regelung über die BMZ findet sich in § 21 der Baunutzungsverordnung (BauNVO).

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