In den letzten Podcasts habe ich Ihnen aufregende und
abwechslungsreiche Betätigungsfelder für Kulturmanagende gezeigt. Eine
Frage die hierzu oft gestellt wird: Wie sehen die Beschäftigungsarten
in diesen Betrieben eigentlich konkret aus? Wie werde ich angestellt
und welche Verdienstmöglichkeiten habe ich? Diese Fragen versuche ich,
in den folgenden beiden Podcasts zu beantworten.
Das kreative und abwechslungsreiche Arbeitsumfeld der
Kulturmanagenden in Deutschland ist ebenso vielseitig wie die Aufgaben
selbst. Arbeitgeberinnen zeigen durch Nutzung einer Vielzahl staatlich
vorgegebener Anstellungsmöglichkeiten hier so viel Kreativität, wie
Sie es vielleicht eher von Kunstschaffenden erwarten würden. Auch
Minijobs, Volontariate, Praktika und ehrenamtliches Engagement prägen
nach wie vor oft die Kulturszene.
Für hauptberuflich im Kulturmanagement Arbeitende bieten sich im
wesentlichen die klassische Festanstellung bei einem Unternehmen, aber
auch der Weg in die Selbständigkeit an – beide Wege sind mit Vor- und
Nachteilen verbunden.
Die unbefristete Festanstellung mit einem soliden Arbeitsvertrag ist
für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die attraktivste Form der
Anstellung. Sie bietet soziale Sicherheit sowie klar geregelte
Kranken- und Rentenversicherungen, oft kombiniert mit attraktiven
Zusatzangeboten des Arbeitgebers. Aufgrund der knappen Finanzlage
vieler Kulturanbieter und aufgrund der saisonalen oder
projektbezogenen Arbeit vieler Kulturmanagenden wird hier jedoch öfter
ein befristeter Arbeitsvertrag verwendet. Dieser Vertrag kann dann aus
einem Sachgrund (wie zum Beispiel einem Projekt) oder auch zeitlich
und ohne sachlichen Grund (bis maximal zwei Jahre) befristet sein.
Für die Angestellten bietet diese Vertragsart immerhin den Vorteil,
dass sie im Laufe ihrer Karriere an vielen unterschiedlichen Projekten
teilnehmen werden und dass der Arbeitsmarkt in Bewegung bleibt.
Natürlich bringt dies ebenso daraus resultierende Unterbrechungen
zwischen den Verträgen, aber auch Probleme in der finanziellen
Absicherung mit sich. „Hire and Fire“ ist ein negatives Schlagwort,
das mit dieser Art der Personalpolitik in Verbindung gebracht wird.
Fähige Mitarbeitende nach Projektende gehen zu lassen, weil zum
Beispiel noch keine Finanzmittel für das nächste Projekt vorhanden
sind oder eine längere Projektpause geplant ist, kann sich langfristig
auch negativ auf die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen auswirken –
besonders, wenn Mitarbeitende nicht wieder kommen und sich anderen
Aufgaben zuwenden.
Eine weitere Möglichkeit, im Kulturmanagement zu arbeiten, ist sich
selbständig zu machen. Der erste formale Schritt hierfür, die
Gewerbeanmeldung, ist in wenigen Minuten erledigt. Im weiteren Verlauf
der Selbständigkeit kann aber ein hoher Verwaltungsaufwand entstehen
und je nach Umsatz und Komplexität des eigenen Geschäftsmodells kann
das Hinzuziehen mindestens einer Steuerberatung sehr bald ratsam sein.
Der Stundenlohn in einer Selbständigkeit ist oft verlockend höher als
bei einer Festanstellung, allerdings müssen Sie hier auch immer ihre
Versicherungen, Sozialabgaben, Steuern und Verwaltungskosten mit
kalkulieren. Eine selbständige Tätigkeit im Kulturmanagement zeichnet
sich meist durch Solo-Selbständigkeit aus, Sie werden vermutlich
zunächst keine Angestellten beschäftigen oder dies auch gar nicht
planen. Eine eigene kleine Agentur oder ein Büro für die
Veranstaltungsplanung wären hierfür beliebte Betriebe.
Oft erfolgt der Weg in die Selbständigkeit aber auch unfreiwillig:
Viele Kulturveranstalter „fordern“ die Selbständigkeit für
Kulturmanagende in der Projektarbeit ein: Es werden nur Auftragnehmer,
nicht Arbeitnehmer eingestellt. Hierdurch erspart sich ein Betrieb den
Aufwand und Unsicherheiten mit der Vertragserstellung, die Abrechnung
mit den Sozialversicherungsträgern und versucht, viele
arbeitsrechtliche Fallstricke zu umgehen. Für den selbständigen
„Dienstleister“ entfallen zudem viele Arbeitnehmerrechte wie
Urlaubsregelungen und die Dokumentation von Arbeitszeiten,
beziehungsweise sind Sie dann selbst dafür zuständig.
Diese Praxis resultiert auch aus der Tatsache, dass die Arbeitszeiten
im Kulturmanagement oft sehr ungleichmäßig sind. In der Praxis
übersteigen Arbeitstage oft die gesetzliche 10 oder 12-Stundengrenze,
dafür gibt es Wochen in denen nur sehr wenig zu tun ist – diese
Tatsachen lassen sich in einem Arbeitsvertrag oft nur sehr schwierig
abbilden. Die Verwaltung und Planung des eigenen festangestellten
Personals ist für Kulturbetriebe deshalb oft ein hoher Kostenfaktor.
Ein wesentlicher Fallstrick für Selbständige ist die
Scheinselbständigkeit. Diese kann vorliegen, wenn Sie im wesentlichen
nur für einen Arbeitgeber tätig sind, im schlimmsten Fall auch noch
weisungsgebunden. Klare und ausschließbare Kriterien gibt es hierfür
jedoch leider nicht, so dass in der Praxis eher nach Indizien
vorgegangen und entschieden wird. Um Klarheit zu schaffen, wäre eine
Statusfeststellung über die Deutsche Rentenversicherung möglich. Wenn
Sie sich allerdings in diesen bürokratischen Zeitaufwand stürzen,
können Sie die selbständige Tätigkeit fast schon wieder für einige
Wochen an den Nagel hängen.
Es gibt hier auch eine Alternative zur Selbständigkeit, die
hauptsächlich von Kunstschaffenden genutzt wird: die unständige
Beschäftigung. Hier reihen sich sehr kurze Arbeitsverträge aneinander.
Beispiel wäre hierfür eine Synchronsprecherin, die tageweise Aufträge
erhält, oder ein Tänzer, der für den Dreh eines Werbespots engagiert wird.
Für tatsächlich selbständige Kunstschaffende gibt es zuletzt auch
noch eine Besonderheit zu beachten: die Mitgliedschaft in der
Künstlersozialkasse. Ähnlich wie bei einer Festanstellung übernimmt
die Künstlersozialkasse für künstlerische und publizistische Berufe
hier die Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungen. In den Katalog
der Kasse fallen eine Vielzahl von Tätigkeiten: zum Beispiel
Autorinnen, Journalisten, Musikerinnen, Dramaturgen, technische
Mitarbeitende, aber auch Werbefotografen und Designerinnen.
Kulturmanagerinnen und Kulturmanager sind hier jedoch nicht zu finden.
Dennoch kann es sinnvoll sein, sich an die Kasse zu wenden und die
Versicherungspflicht anhand der eigenen konkreten Tätigkeit überprüfen
zu lassen. Besonders hilfreich ist dies, wenn Sie in verschiedenen
Kulturbereichen arbeiten und Ihre Arbeit künstlerische Anteile
umfasst. Vielleicht schreiben Sie freiberuflich für eine Lokalzeitung,
arbeiten konzeptionell für einen Firma für Veranstaltungsorganisation
und spielen nebenbei noch in einer Band mit Auftritten bei Hochzeiten?
Dann kann die Prüfung sicher sehr spannend werden.
Sie sehen – die Beschäftigungsarten im Kulturmanagement sind sehr
vielseitig und man könnte Bücher über dieses Thema füllen. Zunächst
wird es Ihnen natürlich wichtig sein, überhaupt das passende und
gewünschte Betätigungsfeld zu finden. Diese Beispiele beziehen sich
zudem nur auf Deutschland. Wollen Sie in Österreich, der Schweiz oder
anderen Nachbarländern arbeiten, können sich zudem noch ganz andere
arbeitsrechtliche Konstruktionen ergeben. Das wichtigste ist, sich
über die Umstände, die Rechte und Pflichten der eigenen
Beschäftigungsart immer im klaren zu sein – auch wenn in diesem
komplexen Bereich selbst offizielle Stellen und Profis kaum einen
sicheren Durchblick haben können.
Nach diesem kurzen Exkurs sind Sie hoffentlich froh, sich in Ihrem
Arbeitsalltag mit der Kunst und der Kultur selbst und nur nebenbei mit
der Theorie des Arbeitsmarktes zu beschäftigen. Für beides aber
wünsche ich Ihnen gutes Gelingen.
Julius
Pöhnert, Tutor der Deutschen Akademie für Management
Hier finden Sie alle Podcasts der Reihe
Werdegänge im Kulturmanagement.