In Deutschland streben immer mehr Menschen den Erwerb von
Wohneigentum an. Einerseits liegt das an den niedrigen
Hypothekenzinsen. Andererseits wird die schuldenfreie Immobilie als
Teil der Altersvorsorge angestrebt: Wenn das monatlich verfügbare
Einkommen mit dem Eintritt ins Rentenalter sinkt, schließt das
mietfreie Wohnen diese Finanzlücke. Der Kauf einer Immobilie sollte
gut überlegt werden, weil es sich um eine sehr langfristige
Investition handelt. Zunächst muss sich ein potenzieller
Immobilienkäufer aber überlegen, welche Immobilienart für ihn in Frage
kommt. Dabei hat er grundsätzlich die freie Wahl zwischen
freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern und
Eigentumswohnungen. Jede Immobilienart hat ihre Vor- und Nachteile.
In der jüngeren Vergangenheit ist insbesondere die Nachfrage nach
Eigentumswohnungen gestiegen. Dies liegt einerseits an einer
Urbanisierung, die immer mehr Menschen in die Städte zieht
(Landflucht). Andererseits steigen dort die Immobilienpreise
überproportional, so dass sich in Ballungsgebieten weniger Menschen
ein freistehendes Einfamilienhaus leisten können.
Eine
Eigentumswohnung weist bezüglich der eigentumsrechtlichen Situation
Besonderheiten auf, die für jeden interessierten Käufer von großer
Bedeutung sind. Die rechtliche Grundlage ist das Gesetz über das
Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz –
WEG). Das Wohnungseigentum und das Erbbaurecht gehören zu den so
genannten „grundstücksgleichen Rechten“.
Viele potenzielle
Immobilienkäufer kennen sich damit nicht aus und sollten diesbezüglich
gut beraten werden. Hier sind alle gefordert, die in der
Immobilienwirtschaft tätig sind! Dies setzt ein solides Wissen über
das Wohnungseigentumsgesetz voraus.
Der Wohnungseigentümer ist
Teil einer Eigentümergemeinschaft, die sich – ähnlich wie der Mieter
in einem Mietshaus – gemeinsam arrangieren muss. Stellen Sie sich
bitte einmal die Frage, ob sich ein Wohnungseigentümer eher als
„besserer Mieter“ oder als „schlechterer Eigentümer“ fühlen
darf.
Viele Begrifflichkeiten des WEG sind erklärungsbedürftig:
Kennen Sie den Unterschied zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum
oder zwischen Wohnungs- und Teileigentum? Wissen Sie was in einer
Teilungserklärung, oder Hausordnung zu regeln ist und wie die Lasten
und Kosten auf die Eigentümer zu verteilen sind? Kennen Sie die Rechte
und Pflichten der Eigentümer und die Aufgaben des Verwalters? Auf
diese und viele weitere Fragen finden Sie Antworten im Studienbrief
„Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in der Praxis“.
Prof. Dr. Ing. Dirk Noosten ist Autor der Studienbriefe 6240
Erschließung und Verwertung von Grundstücken, und 6270
Wohnungseigentumgesetz in der Praxis und 6280
Immobilienfinanzierung