War oder ist Ihr Unternehmen in der Situation, Personal abbauen zu
müssen? Aufgrund der Corona-Pandemie steht der Personalabbau bei
vielen Managementrunden wieder ganz oben auf der Agenda. Doch worauf
sollte dabei geachtet werden?
Zunächst einmal sollte geprüft werden, ob Überkapazitäten vorhanden
sind, die im ersten Schritt abgebaut werden können. Dazu zählt der
Abbau von Überstundenkonten. Ist Kurzarbeit geplant, ist dieser Abbau
eine Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld. Auch kann
geprüft werden, ob das Personal ggf. vorübergehend bei einem Dritten
im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung per Werk-/Dienstvertrag
eingesetzt werden kann. Muss schließlich tatsächlich Personal abgebaut
werden, sollte dies sorgfältig vorbereitet werden. Auch der Einbezug
von Arbeitnehmervertretung und Behörden ist wichtig und muss zeitlich
eingeplant werden. Neben den zeitlichen Aspekten sind auch die
entsprechenden sachlichen Argumente, Hintergründe für die
Erforderlichkeit der Maßnahmen, ein angemessenes Budget und ggf. ein
Alternativplan vorzubereiten.
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Anika Földi