In einigen Berufen – vor allem im erzieherischen und pädagogischen
Bereich - ist es eine Selbstverständlichkeit, dass das polizeiliche
Führungszeugnis mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen ist. Für
manche Unternehmen spielt es aus verschiedenen Gründen auch eine
wichtige Rolle. Das polizeiliche Führungszeugnis kann im
Bewerbungsprozess wichtige Informationen über Bewerberinnen und
Bewerber geben.
Zum einen kann es für Positionen sinnvoll sein, in denen mit Bargeld
umgegangen werden muss. Ein Eintrag in das polizeiliche
Führungszeugnis im Bereich Diebstahl, Unterschlagung oder ähnlichen
Bereichen ist sicherlich ein Ausschlusskriterium.
Ebenfalls kann es von allgemeinem Interesse sein. „Hätte ich vorher
gewusst, dass ein Eintrag wegen Körperverletzung vorliegt, dann hätten
wir den sicherlich nicht eingestellt. Über die Art, Einstellung und
besonders über die geringe Kontrolle und Aggressionsschwelle des
Mitarbeiters wundere ich mich jetzt nur noch bedingt. Ab jetzt
verlangen wir Führungszeugnisse; den Fehler machen wir nur einmal!“
Fazit: Machen Sie sich rechtzeitig Gedanken darüber, ob ein
Führungszeugnis bei Bewerbungsunterlagen einzureichen ist, eigentlich
können Sie nur gewinnen.
Elmar Stein